Impressum
STORCH - Agentur für Pressefotografie
Inh. Joachim Storch
Herren-von-Eppsteinstraße 6
61350 Bad Homburg
Telefon: 06172-8 20 26
Fax: 06172-8 66 66
Mobil: 0172-66 00 55 7
E-Mail: foto.storch@t-online.de
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
-
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle von Foto-Storch durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Sie
gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots von Foto-Storch durch den Kunden, spätestens jedoch mit
der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn
der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des
Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Foto-Storch
diese schriftlich anerkennt.
- Die
AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen von Foto-Storch.
II. Überlassenes Bildmaterial
- Die
AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
- Der
Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Foto-Storch gelieferten Bildmaterial
um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG
handelt.
- Vom
Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten
sind.
- Das
überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Foto-Storch, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der
Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und
darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl
und technischen Verarbeitung weitergeben.
- Reklamationen,
die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
- Der
Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
- Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit
der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck
und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden
ist.
- Jede
über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf
der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Foto-Storch. Das gilt
insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, - die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung oder Nutzung
der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich
um interne elektronische Archive des Kunden handelt), - die Weitergabe
des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- Veränderungen
des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Foto-Storch
und nur bei Kennzeichnung mit [Foto : Storch] gestattet. Auch darf das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
- Der
Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen,
zu übertragen.
- Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet
unter der Voraussetzung der Anbringung des von Foto-Storch vorgegebenen
Urhebervermerks.
IV. Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
- Das
Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar
auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich
zu vereinbaren.
- Durch
den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden.
- Das
Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu
zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 77,--
pro Aufnahme an.
- Das
Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen,
soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist.
Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs
ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig.
V. Rückgabe des Bildmaterials
- Das
Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem
Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen
Genehmigung von Foto-Storch.
- Überlässt
Foto-Storch auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Foto-Storch schriftlich bestätigt
worden ist.
- Die
Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen
Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko
des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang bei Foto-Storch.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
- Bei
jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Foto-Storch erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
- Bei
unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars
zu zahlen.
- Bei
nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für
die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine
Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von - € 0,25 pro Tag und Bild für s/w-
oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate - € 1,-- pro Tag und Bild
für Dias, Negative oder andere Unikate.
- Für
beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial
ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass Foto-Storch die Höhe des
Schadens nachzuweisen hat in Höhe von - € 41,-- pro s/w- oder
Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat - € 130,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- € 770,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat - €
1.540,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei
Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung
und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich
bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer
bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
- Bei
fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
- Durch
diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
VII.
- Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden
zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
- Die
etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt.
- Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Bad Homburg. Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen